Am Jahresende freut sich jeder Mitarbeiter, wenn er eine zusätzliche Zahlung vom Chef erhält, die das Weihnachtsfest versüßt. Doch wie traurig ist es, wenn von dem bezahlten Geld weniger als die Hälfte davon bei seinen Mitarbeitern ankommt. Es gibt Alternativen, die die Abgabenlast deutlich senken. Warum eine Belohnung immer brutto zahlen, wenn es über eine Erholungsbeihilfe, einen Zuschuss zu den privaten Internet- oder Fahrkosten des Arbeitswegs wesentlich mehr Geld ausgezahlt werden kann? Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig UnternehmerInnen diese und andere Möglichkeiten kennen, geschweige nutzen. Wichtig ist bei allem, die Lohnsteuerrichtlinien einzuhalten. Rechtliche Sicherheit erhalten Sie über das Stellen einer Anrufungsauskunft bei Ihrem Betriebsstätten Finanzamt. Das ergänzende Schreiben für Ihre Mitarbeiter, das die einzelnen Bausteine beschreibt, rundet diese besondere Zahlung zur Weihnachtszeit ab. Sollte Sie für 2017 schon teures Weihnachtsgeld gezahlt haben, denken Sie daran, das nächste Weihnachtsfest kommt bestimmt und vielleicht zahlen Sie vorher auch Urlaubsgeld oder andere Sonderzahlungen, die darauf warten optimiert zu werden.
Bis dahin wünsche ich Ihnen allen ein besinnliches und erholsames Weihnachtsfest,
Ihre Astrid Weihmann.
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