Auch für 2018 hat der Bundesrat beschlossen, die Monatswerte für  Verpflegung dem gestiegenen Verbraucherindex anzupassen. Sie können somit Ihre Mitarbeiter bei der Bezahlung ihrer arbeitstäglichen Mahlzeiten wie folgt unterstützen:

  • Frühstück: 1,73 €
  • Mittagessen: 3,23 €
  • Abendessen: 3,23 €

Dieser Zuschuss muss mit 25% pauschal besteuert werden. Im Jahr 2018 können Sie somit bis zu 446,- € Euro netto pro Monat (8,20 € pro Tag)  jedem einzelnen Mitarbeiter sein Gehalt effizient erhöhen.

Doch damit nicht genug. Sie können über den Sachbezug hinausgehen, bis zu 3,10 € pro Tag, wenn Sie den Essenzuschuss in Form von Restaurantschecks oder Essenschecks statt Bargeld gewähren.  Auf diese Weise können Sie eine wertvolle betriebliche Sozialleistung umsetzen. Das Gute daran ist, dass dieser Wert frei von jeglichen Lohnnebenkosten ist. Doch Achtung! Zuerst muss der pauschal besteuerte Wert ausgeschöpft und erst danach kann der steuerfrei Wert genutzt werden. Falls Sie schon letztes Jahr die Variante mit der Scheck-Bezahlung (6,23 € pro Scheck) verwendet haben und Sie dieses Jahr, diesen Wert nicht erhöhen möchten, muss Ihre Lohnbuchhaltung die steuerlichen Werte anpassen. Das bedeutet 3,23 € (statt 3,17 €) sind pauschal zu versteuern und der steuerfreie Teil sinkt von 3,10 € auf 3,04 €. In  meinen Beratungen stelle ich leider häufig fest, dass diese notwendige Änderung in den Lohnabrechnungen nicht immer beachtet wird und es zu bösen Überraschungen bei den Lohnsteueraußenprüfungen  kommt. Schmerzliche Nachzahlungen sind die Folge. Deshalb: bleiben Sie wachsam!